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Kontraindikationen

Auf eine Bleaching-Behandlung sollte man ganz verzichten bei:

 

  • stark abgenutzten Zähnen mit freiliegenden Zahnbein
  • Zähnen mit freiliegenden Zahnhälsen und -wurzeln
  • tiefen Schmelzrissen
  • kariösen Zähnen
  • Zähnen mit undichten Füllungen oder Kronen
  • Nicht bei Schwangeren, während der Stillzeit und bei Kindern anwenden

 

Geringe Erfolgsaussichten haben :

  • blaugraue Zähne
  • Fluorosen
  • starke Tetrazyklinverfärbungen  (Antibiotikum bedingte Verfärbung )